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Ausschreibung 2010TeilnahmebedingungenVorschläge für den Deutschen Brückenbaupreis 2010 können von allen eingereicht werden, die ein Interesse daran haben, dass herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau in der Öffentlichkeit wahrgenommen und anerkannt werden. Dies können Einzelpersonen, Unternehmen, Berufsorganisationen, Verbände und Institutionen, Bauherren oder Bauträger ebenso wie die beteiligten Ingenieure und Architekten selbst sein. Die vorgeschlagenen Bauwerke müssen in der Bundesrepublik Deutschland stehen. Grenzbrücken können ebenfalls berücksichtigt werden. Neben Neubauten können auch grundlegende Umbauten, Instandsetzungen und Erneuerungen von Brückenbauten vorgeschlagen werden. Das Bauwerk muss zum Auslobungszeitpunkt (10. März 2009) fertig gestellt sein. Bauwerke, die vor dem 01.01.2006 fertig gestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Es zählt der Tag der Abnahme. In den Einreichungsunterlagen ist ein Ingenieur bzw. eine Ingenieurin zu benennen, dessen/deren geistig-schöpferische Leistung maßgeblich zum Entstehen des vorgeschlagenen Brückenbauwerks beigetragen hat. Stellvertretend für alle am Projekt Beteiligten erhält dieser Ingenieur bzw. diese Ingenieurin die Preisskulptur. Der entsprechende Vorschlag sollte unter den Projektbeteiligten einvernehmlich abgestimmt werden. Bei mehreren konkurrierenden Vorschlägen entscheidet die Jury. In begründeten Ausnahmefällen können auch Personengruppen benannt werden. Mit der Beteiligung am Wettbewerb wird die Zustimmung zur Ausstellung und zur Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen erteilt. Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum der Auslober. Sie werden nicht zurückgesandt. Im Falle einer Nominierung bzw. der Prämierung sind sie Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit zum Deutschen Brückenbaupreis. Bestandteile des Deutschen Brückenbaupreises sind:
Einzureichende Unterlagen
Die Unterlagen sind an folgende Anschrift zu senden:Deutscher Brückenbaupreis 2010 EinsendeschlussDie Unterlagen sind per Post bis Sa. den 19. September 2009 einzureichen. Es gilt das Datum des Poststempels. Spätere Einsendungen werden nicht berücksichtigt. |
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