Teilnahmebedingungen
Vorschläge für den Deutschen Brückenbaupreis 2014 können von allen eingereicht werden, die ein Interesse daran haben, dass herausragende Ingenieurleistungen im Brückenbau in der Öffentlichkeit wahrgenommen und anerkannt werden. Dies können Einzelpersonen, Unternehmen, Berufsorganisationen, Verbände und Institutionen, Bauherren oder Bauträger ebenso wie die beteiligten Ingenieure bzw. Ingenieurinnen und Architekten bzw. Architektinnen
selbst sein.
Die vorgeschlagenen Bauwerke müssen in der Bundesrepublik Deutschland stehen. Grenzbrücken können ebenfalls berücksichtigt werden. Neben Neubauten können auch grundlegende Umbauten, Instandsetzungen und Erneuerungen von Brückenbauten vorgeschlagen werden. Das Bauwerk muss zwischen 01.09.2010 und dem 01.09.2013 fertiggestellt sein. Bauwerke, die vor dem 01. 09. 2010 fertiggestellt wurden, werden nicht berücksichtigt. Es zählt der Tag der bautechnischen Abnahme.
In den Einreichungsunterlagen ist ein Ingenieur bzw. eine Ingenieurin zu benennen, dessen /deren geistig-schöpferische Leistung maßgeblich zum Entstehen des vorgeschlagenen Brückenbauwerks beigetragen hat. Stellvertretend für alle am Projekt Beteiligten erhält dieser Ingenieur bzw. diese Ingenieurin die Preisskulptur. Der entsprechende Vorschlag sollte unter den Projektbeteiligten einvernehmlich abgestimmt werden. Bei mehreren konkurrierenden Vorschlägen entscheidet die Jury. In begründeten Ausnahmefällen können auch zwei Personen benannt werden.
Mit der Beteiligung am Wettbewerb wird die Zustimmung zur Ausstellung und zur Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen erteilt. Die eingereichten Unterlagen werden Eigentum der Auslober. Sie werden nicht zurückgesandt. Im Falle einer Nominierung bzw. der Prämierung sind sie Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit zum Deutschen Brückenbaupreis.
Bestandteile des Deutschen Brückenbaupreises sind:
- Vorstellung der nominierten Brücken in den Medien und im Internet Ende 2013
- Feierliche Preisverleihung zur Vorstellung der Nominierten und der Preisträger im März 2014
- Filmische Kurzportraits der nominierten Projekte
- Eine Preisskulptur für den Preisträger bzw. die Preisträgerin
- Persönliche Urkunden für die maßgeblich am ausgezeichneten Bauwerk beteiligten Nominierten
- Eine Ausstellung zu den nominierten Projekten
- Gedruckte hochwertige Dokumentation
- Veröffentlichung der FilmbeiträgeHervorgehobene Präsentation der Preisträger bzw. Preisträgerin unter www.brueckenbaupreis.de
Umfassende Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation in den Medien in mehreren Phasen
Einzureichende Unterlagen
- Checkliste (Vordruck)
- Teilnahmebogen A (Vordruck):
Daten zum Bauwerk und zu Adressen der Beteiligten. Die Beiträge der Beteiligten sollen klar benannt werden. - Teilnahmebogen B (Vordruck):
Dieser Bogen soll der Jury die Beurteilung erleichtern. Er enthält Fragen zum Bauwerk, die den Beurteilungskriterien Rechnung tragen. - Erläuterungsbericht zum Bauwerk in deutscher Sprache (max. drei DIN-A4-Seiten)
- Veröffentlichungsfähige Fotos (möglichst in professioneller Qualität, hochauflösend):
– zehn bis max. zwanzig aussagekräftige Fotos vom Brückenbauwerk (ca. 20 x 30 cm)
– je ein Porträtfoto der teilnehmenden Ingenieure bzw. Ingenieurinnen (mit Namensangabe)
– CD-ROM mit Bilddateien der o. g. Fotos im tif-, pdf- oder jpg-Format mit mindestens
300 dpi Auflösung (bei A4) - Fünf bis zehn Konstruktionszeichnungen (DIN A2) mit wesentlichen Aussagen zum
Bauwerk. - Video (falls vorhanden) als CD-ROM/DVD/USB-Stick/mp4 o. a.
- Presseberichte zum Projekt (falls vorhanden)
Die Unterlagen sind an folgende Anschrift zu senden:
Deutscher Brückenbaupreis 2014
c/o Bundesingenieurkammer
Charlottenstraße 4
10969 Berlin
Kennwort: Vorschlag DBBP 2014
Einsendeschluss
Die Unterlagen sind per Post bis Sa. den 14. September 2013 einzureichen. Es gilt das Datum des Poststempels. Spätere Einsendungen werden nicht berücksichtigt.